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MRSA - Methicillinresistenter Staphylococcus aureus

Staphylococcen - auch Staphylococcus aureus - gehören zu den normalen Besiedlern von Haut und Schleimhäuten. Etwa 20 - 60% der Menschen beherbergen diesen Keim in relativ großer Anzahl im Nasen-Rachenbereich. Bei medizinischem Personal muss sogar von noch höheren Trägerraten ausgegangen werden. Auf der anderen Seite kann Staphylococcus aureus unter bestimmten Umständen jedoch auch lebensbedrohliche Infektionen hervorrufen. Er kann als typischer Eitererreger bei Abszessen, Furunkeln, Wundinfektionen und Impetigo contagiosa beteiligt sein. Zudem können Osteomyelitiden (Knochenmarkentzündungen), Pneumonien (Lungenentzündungen), Sepsis (Blutvergiftung) und Endokarditis (Herzmuskelentzündungen) von diesem Keim hervorgerugen werden.
Nachdem im Laufe der 50er Jahre Penicillin für die Therapie von Staphylococcus aureus-Infektionen wegen des Auftretens penicillinasebildender Stämme nicht mehr einsetzbar war, standen seit Anfang der 60er Jahre mit den sog. penicillinasefesten Penicillinen (z.B. Oxacillin, Methicillin) wieder wirksame Substanzen zur Verfügung. Aber bereits Anfang der 60er Jahre wurde aus England über methicillinresistente Stämme berichtet. In der Folgezeit kam es zu zahlreichen ähnlichen Meldungen weltweit.
In Deutschland muss heute davon ausgegangen werden, dass rund 5% der Bevölkerung mit einem solchen Stamm besiedelt sind - mit einer deutlichen Häufung bei alten Menschen. In Pflegeheimen sind daher noch höhere Trägerquoten zu erwarten.
Das Problem methicillinresistenter Staphylococcus aureus-Stämme liegt nicht in einer besonderen Gefährlichkeit im Vergleich zu empfindlichen Stämmen, sondern darin, dass für die Therapie lebensbedrohlicher Infektionen nur noch sehr wenige Antibiotika (wie Vanomycin oder Teicoplanin) zur Verfügung stehen.
Gesunde Personen, die lediglich mit methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen besiedelt sind oder die nur Kontakt zu entsprechenden Trägern haben, sind also selbst nicht gefährdet. Es gibt deshalb keinen Grund, die Aufnahme von MRSA-Trägern in ein Pflegeheim von vorneherein abzulehnen oder die Rückkehr einer hospitalisierten Pflegeperson aus dem Krankenhaus in das Heim zu verweigern. Allerdings sollte Tracheostoma-Patienten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bei diesen sollte ein mögliches MRSA-Trägertum abgeklärt werden. Von größter Bedeutung ist jedoch, durch konsequent durchgeführte Hygienemaßnahmen bei der Pflege aller Bewohner, die Ausbreitung dieser resistenten Keime im Pflegeheim zu verhindern.
Verschiedene Maßnahmen, die für den Krankenhausbereich empfohlen werden, können im Altenpflegeheim nicht zum Zuge kommen, weil dessen Bewohner dauerhaft in dieser Einrichtung leben und nicht nur vorübergehend hier untergebracht sind. Neuere Studien haben gezeigt, dass eine dauerhafte Sanierung hospitalisierter MRSA-Träger wohl nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erzielt werden kann. Ein routinemäßiges Screening aller Pflegeheimbewohner ist nach Auffassung des Gesundheitsamtes Stuttgart deshalb nicht sinnvoll und sollte nur bei epidemischem Auftreten erfolgen.
Unverzichtbar ist jedoch, durch entsprechende Hygienemaßnahmen eine Verbreitung dieser potenziellen Krankheitserreger im Heim zu verhindern. Auch die wechselseitige Information über entsprechende Patienten trägt dazu bei, das Problem zu entschärfen.

Quelle: Gesundheitsamt

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